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SPEZIELLE PSYCHOTHERAPEUTISCHE GESICHTSPUNKTE

Psychotherapeutische Gutachten basieren auf psychotherapeutisch-wissenschaftlichen Grundlagen und umfassen Untersuchung und Beurteilung von psychosozial und/oder psychosomatisch bedingten Verhaltensveränderungen und Leidenszuständen. Sie können nicht nur die Behandlung von Erkrankungen, sondern auch Gesundheitsvorsorge bzw. -förderungsmaßnahmen umfassen. Das psychotherapeutische Gutachten zielt auf die Abklärung einer bestimmten Fragestellung aus psychotherapeutischer Perspektive mittels psychotherapeutischer Diagnostik und Beurteilung. Die Gutachten werden von Sachverständigen erstellt.

In einem psychotherapeutischen Gutachten werden die psychopathologischen Sachverhalte und störungsspezifische psychotherapeutische Diagnostik der zu befundenen Person sowie die klinische Bedeutsamkeit und Krankheitswertigkeit dieser, erhoben und dargestellt.

Im Gutachten werden soziale, psychische und physische Faktoren berücksichtigt.

Der Leidenszustand der zu begutachtenden Person soll differenziert beschrieben und abgebildet werden. Die Innensicht des Klienten soll verbalisiert sowie die Reflexionsfähigkeit und Introspektionsfähigkeit untersucht werden. Erhoben werden auch die Bewältigungs- und Abwehrmechanismen einer Person sowie deren Beziehungserfahrungen und Beziehungsgestaltung. Grundsätzlich sind sowohl bewusste als auch unbewusste psychische Prozesse Inhalt der Befundung.

Weiters sind Krisenhaftigkeit und aktueller Leidenszustand Bereiche der Begutachtung, wobei diesbezüglich die individuellen Bewältigungskapazitäten des Klienten mitberücksichtigt werden. Die psychosoziale Befindlichkeit einer Person wird untersucht und deren Adaptionsfähigkeit bzw. Bewältigungskompetenz in Bezug auf herrschende Lebensverhältnisse festgestellt.

Generell werden die Therapiemotivation und die Therapieeignung sowie die Indikation zu einer Psychotherapie mit dem Ziel erhoben, prognostische Überlegungen über einen Therapieerfolg einschließlich der Risikoprognostik zum Therapieverlauf zu evaluieren.

In meiner Praxis werden Gutachten zu folgenden Themen erstellt:

  • Arbeitsfähigkeit – Berufsunfähigkeit wegen Burn Out/ Mobbing, - Fragen zu allgemeinen Anpassungs- und Belastungsstörungen;
  • Depression, sonstigen psychischen Erkrankungen – Erfolgschancen bezüglich Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit – diesbezügliche Prognostik;
  • Gewährung von Pensionen und Zusatzpensionen bei psychischen Erkrankungen, deren Ursachen aus der Dienstausübung anzunehmen sind;
  • Fragen im Bereich traumatischen Erfahrungen und posttraumatischer Belastungsstörungen im Zuge der Berufsausübung;
  • Obsorge Fähigkeit – im Obsorge- / Scheidungsverfahren; 
  • Besuchsrecht, Pflegschaftsangelegenheiten, Adoption
  • Leistungsansprüche aus den Sozialversicherungen und privaten Versicherungsträgern;
  • Psychotherapeutische Diagnostik und Indikation von Psychotherapie, Evaluierung des Erfolges der bisher durchgeführten Psychotherapie;
  • Weitergewährung der Psychotherapie